Fördermittel:

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 (AMIF) Sonderaufruf „Kompetenzen innovativ stärken (KIS)“

Der Sonderaufruf richtet sich an kleinere Organisationen mit wenig Erfahrung in der EU-Förderung. Ziel ist es, Projekte zur Unterstützung der Integration von Drittstaatsangehörigen zu fördern.

Kurzübersicht:

Stand: 15.09.2026 Förderprogramm: AMIF 2021–2027

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Organisationen des privaten Rechts, z. B. Vereine oder GbR, die:

  • zwischen 1,8 und 10 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigen,
  • bisher keine Projekte im AMIF 2014–2020 oder 2021–2027 durchgeführt haben.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte zu:

  • ergänzenden Maßnahmen zum Integrationskurs,
  • Kompetenzentwicklung jugendlicher Migrantinnen und Migranten,
  • Kompetenzförderung von Eltern,
  • Beteiligung von Eltern und Lehrkräften beim Abbau migrationsspezifischer Hemmnisse.

Zielgruppe

Die Projekte richten sich an Drittstaatsangehörige, insbesondere mit rechtmäßigem Aufenthalt, Zugang zu Integrations- oder Berufssprachkursen, Schutzstatus nach § 24 AufenthG oder Aufenthaltstitel/Visum zur Arbeits- bzw. Ausbildungssuche.

Wichtige Eckdaten

  • Gesamtbudget: 10 Mio. Euro
  • Projektvolumen:000 bis 200.000 Euro
  • Förderquote: bis zu 90 %
  • Projektlaufzeit: 24 Monate, spätestens bis 30.06.2029
  • Antragstellung:11. bis 15.12.2026 bzw. bis zur vollständigen Mittelbindung
  • Einreichung: ausschließlich digital über ITSI
  • Vergabe: nach Prioritätsprinzip und Projektbewertung

Weitere Hinweise

  • Gefördert werden insbesondere Personal- und Honorarausgaben. Weitere Kosten können über eine Restkostenpauschale berücksichtigt werden.
  • Während der Projektlaufzeit sind halbjährliche Nachweise und Berichte erforderlich.
  • Wichtig ist das eine Förderung über den AMIF nur dann beantragt werden kann, wenn die Kofinanzierungsmittel in Höhe von 10% gesichert sind.

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