Fördermittel:
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 (AMIF) Sonderaufruf „Kompetenzen innovativ stärken (KIS)“
Der Sonderaufruf richtet sich an kleinere Organisationen mit wenig Erfahrung in der EU-Förderung. Ziel ist es, Projekte zur Unterstützung der Integration von Drittstaatsangehörigen zu fördern.
- Vollständiger Aufruf: siehe Anhang
- Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie das Förderhandbuch: https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Foerderung/Foerderaufruf2026KIS/foerderaufruf-2026-kis_node.html
- Interessierte Träger können sich zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung an die Koordinationsstelle wenden:
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Kurzübersicht:
Stand: 15.09.2026 Förderprogramm: AMIF 2021–2027
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen des privaten Rechts, z. B. Vereine oder GbR, die:
- zwischen 1,8 und 10 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigen,
- bisher keine Projekte im AMIF 2014–2020 oder 2021–2027 durchgeführt haben.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Projekte zu:
- ergänzenden Maßnahmen zum Integrationskurs,
- Kompetenzentwicklung jugendlicher Migrantinnen und Migranten,
- Kompetenzförderung von Eltern,
- Beteiligung von Eltern und Lehrkräften beim Abbau migrationsspezifischer Hemmnisse.
Zielgruppe
Die Projekte richten sich an Drittstaatsangehörige, insbesondere mit rechtmäßigem Aufenthalt, Zugang zu Integrations- oder Berufssprachkursen, Schutzstatus nach § 24 AufenthG oder Aufenthaltstitel/Visum zur Arbeits- bzw. Ausbildungssuche.
Wichtige Eckdaten
- Gesamtbudget: 10 Mio. Euro
- Projektvolumen:000 bis 200.000 Euro
- Förderquote: bis zu 90 %
- Projektlaufzeit: 24 Monate, spätestens bis 30.06.2029
- Antragstellung:11. bis 15.12.2026 bzw. bis zur vollständigen Mittelbindung
- Einreichung: ausschließlich digital über ITSI
- Vergabe: nach Prioritätsprinzip und Projektbewertung
Weitere Hinweise
- Gefördert werden insbesondere Personal- und Honorarausgaben. Weitere Kosten können über eine Restkostenpauschale berücksichtigt werden.
- Während der Projektlaufzeit sind halbjährliche Nachweise und Berichte erforderlich.
- Wichtig ist das eine Förderung über den AMIF nur dann beantragt werden kann, wenn die Kofinanzierungsmittel in Höhe von 10% gesichert sind.