Wir möchten Ihnen hiermit eine Information der Bundesstiftung Mutter und Kind zur weitergeben:

Schwangere Frauen aus der Ukraine, die hierher geflüchtet sind, können Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

Das entsprechende Infoblatt der Bundesstiftung Mutter und Kind wurde nun ins Ukrainische übersetzt und ist entweder als Online-Broschüre auf der Internet-Startseite unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de eingesehen oder als Papierversion über die Website https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/  sowie aus der Aktuellmeldung heraus (https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/aktuelles#445 bestellt werden. Die Auslieferung wird voraussichtlich ab dem 30. März erfolgen.

Bitte geben Sie diese Informationen gerne an interessierte Kreise weiter und ggf. auch an Stellen, die mit der Aufnahme der Geflüchteten befasst sind.

Mit vielen Grüßen,
Amelie Wachendorff
Referentin
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Referat KSR-3
Kinderschutz, Prävention sexueller Gewalt, Stiftung Frühe Hilfen Geschäftsstelle Bundesstiftung Frühe Hilfen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 555 - 1985
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.bmfsfj.de

 

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