Das ReStart-Programm zur Vereinswicklung wird laut Bundestagsbeschluss mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert.
Im Falle von Modul 1, „Sporttage sind Feiertage“, erhalten bis zu 4.000 Vereine in Deutschland Fördergelder von bis zu 1.000 Euro für Aktionsveranstaltungen.

Die Voraussetzung: Es handelt sich um eine vereinseigene Veranstaltung zur Außenwirkung, Antragssteller ist der Verein, das Thema der Aktion muss auf die Mitgliederakquise ausgerichtet sein. Die Ausgestaltung der Aktion selbst ist den Vereinen selbst überlassen. Aktionsveranstaltungen können Sport-, Bewegungs-, Familien- und Spieltage sein, Tage der offenen Tür, Aktionstage mit Themenschwerpunkten wie beispielsweise das Tischtennis-Sportabzeichen oder ein Schnupperkurs. Auch neue Vereinsangebote oder Projekte mit Themenschwerpunkten können entwickelt werden.
Am Beispiel eines DTTB-Schnupperkurses zeigt unsere unverbindliche Übersicht, wie solch eine Aktion gestaltet sein könnte. DTTB-Experte Gabriel Eckhardt betont: „Es dürfen auch Sachkosten geltend gemacht werden. Im Falle von Anschaffungen ist es entscheidend, dass die Sachen für das Projekt benötigt und neu angeschafft werden.“

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Modul 3: 150.000 Vereinsschecks à 40 Euro für neue Mitglieder
Überaus interessant ist auch Modul 3, „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinsschecks“, das Vereine mit einem Zuschuss von 40 Euro pro neuem Mitglied motiviert, neue Sportbegeisterte hinzu- oder frühere Mitglieder zurückzugewinnen. Bis zu 150.000 dieser sogenannten Sportvereinschecks werden für Neumitglieder ausgezahlt. Die Ausschüttung erfolgt über eine digitale Plattform in Verbindung mit der Dachkampagne. Beantragte Vereinsschecks haben eine Gültigkeit von bis zu 10 Wochen ab Download. Die Personen müssen anschließend innerhalb von vier Wochen ihren Vereinsscheck bei einem Verein einlösen, der Verein – der die Erstattung erhält - dann innerhalb von sechs Wochen beim DOSB. DTTB-Mitarbeiter Gabriel Eckhardt erklärt: „Die Sportvereinsschecks werden in zwei Tranchen ausgegeben. Prinzipiell heißt es hier ‚first come, first served‘. Vereine haben zudem die Möglichkeit, ihre Bewegungsangebote in die Bewegungslandkarte einzutragen, um noch besser entdeckt zu werden.“

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