bis zum 30. Juni 2024 können Fördergelder für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten
im Förderjahr 2025 beantragt werden.
BGZ - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Startseite (bgz-vorort.de)
bis zum 30. Juni 2024 können Fördergelder für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten
im Förderjahr 2025 beantragt werden.
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