Logo GEWOBASatzungsgemäß fördert die Stiftung Projekte aus den Bereichen Musik, Sport und Spiel, Bücher und Lesen, Naturwissenschaften, Mathematik und EDV. In den letzten Jahren haben außerdem Projekte an Gewicht gewonnen, die Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Schule in einen Beruf erleichtern, zum Beispiel in Schülerfirmen.

Für eine Förderung kommen alle Schulen und Bildungsträger im Land Bremen in Frage, die ...

im §1 Absatz 1 und 2 des Bremischen Schulgesetzes genannt sind, aber auch Eltern- und Fördervereine Bremer und Bremerhavener Schulen. Die Richtlinien im Detail können Sie hier nachlesen. 
Die maximale Fördersumme pro Schule und Projekt ist auf 3.000 Euro begrenzt – auf ausdrücklichen Wunsch der Schulen. Es ist ein bewusster Grundsatz der Stiftung, mit verhältnismäßig kleinen Geldbeträgen und Sachspenden Anschub- und Teilfinanzierungen für Schulprojekte zu ermöglichen. Denn oft geben schon kleine Summen den Mut, Projekte weiterzuführen oder auszubauen. Damit wirkt die GEWOBA-Stiftung ergänzend, aber niemals ersetzend zu den Schulträgern.

Wann und wo können wir uns bewerben?

Bis Ende September jeden Jahres können Anträge für das Folgejahr eingereicht werden.

Weitere Informationen: GEWOBA Stiftung

oder direkt bestellen bei:

Jutta Klüner

Telefon: 0421 36 72-5 14
Telefax: 0421 36 72-5 10
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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